Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle an zwodesign vergebenen Aufträge. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden, wenn er diesen nicht umgehend nach Erhalt in schriftlicher Form (auf dem Postweg, per e-Mail) widerspricht. Abweichungen sind nur zulässig und wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Angebote:
Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Urheberrecht, Nutzungrechte, Eigentumsvorbehalt:
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Die Urheber- und Eigentumsrechte der von zwodesign geschaffenen Werke verbleiben bei zwodesign. Dem Auftraggeber werden nur Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck eingeräumt. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen werden nicht automatisch mit übertragen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum von zwodesign und sind auf Wunsch innerhalb einer angemessenen Zeit nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigung haftet der Auftraggeber in Höhe des zur Wiederbeschaffung nötigen Betrages.
Eine Herausgabe der zum Auftrag gehörigen digitalen Daten ist nicht vorgesehen. Dies geschieht nur bei gesonderter Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Von zwodesign zur Verfügung gestellte Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung von anderen geändert werden.
zwodesign ist berechtigt, auf den erstellten Werbemitteln genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt zwodesign zum Schadenersatz in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung ohne Nachweis eines höheren Schadens. Wurde noch keine Vergütung vereinbart erfolt die Vergütung auf Grundlage der Richtlinien der Grafik-Design Fachverbände AGD bzw. BDG. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
Gestaltungsfreiheit:
Für zwodesign besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Somit sind Reklamationen an der künstlerischen Ausführung ausgeschlossen. Verlangt der Auftraggeber Veränderungen der Gestaltung während oder nach Abschluß der Auftrages, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Vergütungsanspruch für bereits begonnene Werke bleibt darüber hinaus erhalten.
Es kann nicht garantiert werden, dass Firmenlogos und Grafiken in ähnlicher oder abgeänderter Form bereits existieren. Die zwodesign überlassenen Vorlagen, wie z. B. Texte, Fotos u. a., werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt zwodesign von allen Ansprüchen Dritter frei. zwodesign unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.
Vergütung und Zahlungsbedingungen:
Vergütung erfolgt auf Grundlage der Richtlinien der Grafik-Design Fachverbände AGD bzw. BDG. Sie werden nach Abgabe des Werkes fällig für erbrachte Entwürfe und Reinzeichnungen, sowie für die Einräumung von Nutzungsrechten. Werden keine Nutzungsrechte vergeben, entfällt auch deren Vergütung. Die angegeben Vergütungen sind Netto-Beträge, die zuzüglich zur gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
Die Erbringung aller im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen sind kostenpflichtig, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Es sind auch solche Entwürfe zu bezahlen, die dem Auftraggeber nicht gefallen oder aus sonstigen Gründen nicht zur Verwendung kommen. In diesem Falle entfällt die Vergütung der Nutzungsrechte.
Rechnungen sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Dies gilt auch, wenn die im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden.
Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können Abschlagsrechnungen für einzelne Leistungsabschnitte gestellt werden. Sofern das Gesetz nicht einen früheren Zeitpunkt anordnet, kommt der Auftraggeber mit der ersten Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann zwodesign Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, daß die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zwodesigns zur Folge. In diesem Fall darf zwodesign vom Vertrag zurücktreten und eine Aufwandsentschädigung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen, es sei denn, der Auftraggeber leistet Vorauszahlung. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an erbrachten Leistungen bei zwodesign.
Sonderleistungen, Nebenkosten, Reiskosten:
Sonderleistungen, wie z.B. die Änderung von Werkzeichnungen, Vorlagenstudien, Bild-Recherchen, Drucküberwachung o. ä. werden nach Zeitaufwand berechnet.
Auslagen für technische Aufwendungen (z.B. Fotos, angefertigte Modelle) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
zwodesign ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. die Vergabe von Druckaufträgen), im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftrageber trägt die Kosten für sich aus dem Auftrag ergebende Verträge über Fremdleistungen, welche im Namen und auf Rechnung zwodesigns erbracht wurden.
Der Auftrageber trägt die Kosten für sich aus dem Auftrag ergebende Reisekosten und Spesen, soweit diese mit dem Auftraggeber abgesprochen wurden.
Produktion, Produktionskontrolle, Belege:
zwodesign übergibt dem Auftraggeber das fertige, von diesem zur Produktion freigegebene Werk. Der Auftraggeber entscheidet, welchem Anbieter er des Werk zur Produktion übergibt. Gegen gesonderte Vereinbarung ist zwodesign berechtigt im Namen und auf Rechnung des Kunden das Werk bei einem Anbieter eigener Wahl produzieren zu lassen. Eine Produktionskontrolle während der Verfvielfältigung durch zwodesign ist nicht vorgesehen.
Von allen produzierten Werken erhält zwodesign vom Auftraggeber 5-10 Belegexemplare, welche zur Eigenwerbung verwendet werden dürfen.
Haftung:
Mit der Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber geht die Haftung für die Richtigkeit von Bild und Text auf diesen über. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch zwodesign. zwodesign haftet nicht für wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werke. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
zwodesign haftet nicht für Schäden an den zur Auftragsabwicklung überlasssenen Materialien, lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
zwodesign kann die Hilfe qualifizierter Erfüllungsgehilfen in Anspruch nehmen, die sorgfältig eingewiesen werden. Darüber hinaus haftet zwodesign nicht für diese Erfüllungsgehilfen.
Bei notwendigen Fremdleistungen, die zwodesign in Auftrag gibt, gelten die
jeweiligen Auftragnehmer nicht als Erfüllungsgehilfen. zwodesign haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Beanstandungen offensichtlicher Mängel an dem freigegebenen Entwurf oder der übergebenen Druckdatei sind bei zwodesign innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen.
zwodesign haftet nicht für schlecht ausgeführte Druckprodukte. Die Verantwortung hierfür liegt bei der Druckerei (starke Farbabweichungen, mangelhafte Papierqualität, schlecht Zuschnitte, etc.). Im Falle eines erneuten Drucks sind die Kosten vom Auftraggeber und nicht vom Designer zu zahlen. Bezüglich eines Schadenersatzes hat er sich mit der Druckerei ins Benehmen zu setzen. zwodesign führt nur nach vorheriger Absprache und dann lediglich im Namen des Kunden die Abwicklung von Druckaufträgen durch. Jeder Auftrag an eine Druckerei kann nur im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers erfolgen.
Lieferbedingungen:
Die angegebenen Liefertermine werden nach Maßgabe der bestehenden Möglichkeiten gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist dem Auftraggeber die Abhol- bzw. Lieferbereitschaft der Ware gemeldet ist. Unverschuldete Terminverschiebungen können durch höhere Gewalt, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers und verzögerte Lieferungen ausführender Firmen (Druckereien u. ä.) auftreten. In diesen Fällen ist vom Auftraggeber eine angemessene Erfüllungsfrist einzuräumen. In Fällen unzumutbarer Härte behält sich zwodesign den Rücktritt vom Vertrag vor. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Gewährleistung:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Für selbstverschuldete Mängel des gelieferten Werkes leistet zwodesign im Rahmen der gesetzlichen Fristen nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Neuherstellung oder Preisnachlaß. Ein Recht zur Selbstbeseitigung des Mangels und auf Ersatz des dadurch bedingten Kostenaufwandes steht dem Auftraggeber nicht zu. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Vertragsabschluss, Widerrufsrecht:
Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn zwodesign ein vom Auftraggeber unterschriebener Auftrag vorliegt. Beide Vertragspartner können den Vertrag innerhalb von 3 Kalendertagen widerrufen. Für etwaige bis dahin geleistete Arbeiten wird eine Vergütung durch den Auftraggeber auf Basis des vereinbarten Stundensatzes fällig. Wurde noch kein Stundensatz vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Grundlage der Richtlinien der Grafik-Design Fachverbände AGD bzw. BDG.
Datenschutz:
zwodesign verpflichtet sich gemäß Datenschutzgesetz zur Geheimhaltung der übergebenen Kundendaten.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unserer Seite personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Auskunft, Löschung, Sperrung:
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit über die im Impressum angegeben Adresse des Webseitenbetreibers an uns wenden.
Schlußbestimmungen:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lübeck.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. zwodesign behält sich das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern. Mit der Mitteilung der Änderungen bzw. der Zustellung der neuen AGB werden diese für den Auftraggeber sofort wirksam, sofern nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich Widerspruch erhoben wird. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen – auch Teile davon – dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.
Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Stand: Januar 2016